1.) Gibt es Änderungen beim Zahnersatz ?

2.) Ist das Bonusheft noch gültig?

3.) Wann muss ich die Praxisgebühr bezahlen?

4.) Muss ich mit meinem Kind zur Vorsorgeuntersuchung in die Praxis, wenn bereits eine Schuluntersuchung erfolgte?

5.) Muss ich als Prothesenträger zur Vorsorgeuntersuchung?

6.) Wird das Zahnsteinentfernen von der Krankenkasse noch bezahlt ?

7.) Ist eine Zahnzusatzversicherung notwendig ?

8.) Was kann man selbst gegen Zahnschmerzen bis zum Zahnarzttermin tun?

9.) Was kann gegen Sportverletzungen getan werden?

10.) Wann müssen Weisheitszähne entfernt werden?

11.) Warum sind Milchzähne so wichtig?

12.) Wann sollte die Zahnbürste gewechselt werden?

13.) Gibt es beim Bleaching Nebenwirkungen?

14.) Wie wird Zahnschmuck auf den Zähnen befestigt?

15.) Schadet Zungen- oder Lippenpiercing den Zähnen?

 

1.) Gibt es Änderungen beim Zahnersatz ?
Bereits seit 1.1.2005 wird der Zuschuss der Krankenkasse für Zahnersatz anders berechnet. Es gibt keinen prozentualen Zuschuss mehr, sondern eine befundbezogenen Festzuschuss. Der Eigenanteil des Patienten ist weitgehend unverändert geblieben. Durch das Festzuschusssystem erhält der Patient mehr Wahlmöglichkeit für einen individuellen Zahnersatz.
Für besonders aufwendigen Zahnersatz (sogenannter andersartiger Zahnersatz) wurde die Kostener-
stattung eingeführt, bei der der Patient die Rechnung über den gesamten Rechnungsbetrag erhält und er sich den Kassenanteil von seiner Krankenkasse erstatten lässt.
Der Patient muss die Absicherung genauso wie das Krankengeld ab dem 01.07.05 vollständig selbst tragen. Der Arbeitgeber übernimmt keinen Anteil mehr. Die Abführung dieses Beitrages übernimmt der Arbeitgeber mit den weiteren Sozialabgaben.

2.) Ist das Bonusheft noch gültig ?
Durch die regelmäßigen Untersuchungen, erhält man einen höheren Zuschuss von der Krankenkasse bei der Anfertigung von Zahnersatz. Diese Regelung hat nach wie vor Gültigkeit. Empfehlung:

  • Erwachsene: 1x jährlich (besser halbjährlich) zur Vorsorgeuntersuchung

  • Kinder: halbjährlich zur Vorsorgeuntersuchung

Bonusheft

3.) Wann muss ich die Praxisgebühr bezahlen?
Die halbjährliche Vorsorgeuntersuchung ist gebührenfrei. Falls Behandlungen notwendig sind, muss jeder Versicherte der gesetzlichen Krankenkasse, der über 18 Jahre alt ist, für den ersten Zahnarztbesuch im Quartal eine Gebühr von 10,- € bezahlen.
Ausnahme:
1. Der Patient legt eine Bescheinigung seiner Krankenkasse über die Befreiung von der Praxisgebühr vor
2. Der Patient hat im gleichen Quartal in einer anderen Zahnarztpraxis (Kieferchirurg, Notdienst) die  
    Praxisgebühr bereits entrichtet und kann dies nachweisen oder er legt eine Überweisung vor.
3. Der Patient ist privat versichert oder bei einem sonstigen Kostenträger: Bundeswehr, Bundesgrenz-
    schutz, Zivildienst, Berufsgenossenschaft oder Polizei
4. Die halbjährliche Vorsorgeuntersuchung!

4.) Muss ich mit meinem Kind zur Vorsorgeuntersuchung in die Praxis, wenn bereits eine Schuluntersuchung erfolgte?
Die Schuluntersuchung wird in der Regel häufig unter schwierigen Verhältnissen im Klassenzimmer durchgeführt (kein Behandlungsstuhl, ungünstige Lichtverhältnisse!). Eine qualitativ hochwertige Unter-
suchung kann nur in der Zahnarztpraxis stattfinden. Deshalb sollten Sie regelmäßig jedes Halbjahr mit ihrem Kind zur Untersuchung und prophylaktischen Leistungen zu uns in die Praxis kommen. Die Bonus-
regelung setzt die Untersuchung und Prophylaxe in der Praxis voraus.

5.) Muss ich als Prothesenträger zur Vorsorgeuntersuchung?
Um Mundschleimhauterkrankungen oder Pilzinfektionen rechtzeitig zu erkennen und zu behandeln, sind auch bei Patienten mit Totaler Prothese 1/2 jährliche Vorsorgeuntersuchungen ratsam. Auch kann hierbei der korrekte Prothesensitz überprüft werden. Kleine Schäden können rechtzeitig behoben werden. Zur Erhaltung des Zahnersatz-Bonus fordert die Krankenkasse in jedem Fall jährliche Untersuchungen.

6.) Wird das Zahnsteinentfernen von der Krankenkasse noch bezahlt?
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen seit 2005 nur noch einmal pro Kalenderjahr das Entfernen von Zahnstein. Jede weitere Zahnsteinentfernung muss der Patient selbst bezahlen. Es ist aber sinnvoll und notwendig, Zahnstein auch ein weiteres Mal zu entfernen, wenn neuer entstanden ist. Sonst drohen Schäden am Zahnfleisch oder Zahnhalteapparat.

7.) Ist eine Zahnzusatzversicherung notwendig?
Fast alle gesetzlichen Krankenkassen bieten Zusatzversicherungen für Zahnersatz an. Diese Zusatzver-
sicherungen sind sinnvoll. Dabei sollte man die Versicherungsbedingungen, das so genannte Kleinge-
druckte, genau lesen. Häufig beschränken sich solche Versicherungen auf die Absicherung des Eigenan-
teils an der Regelversorgung. Eine Regelversorgung ist die einfachste und kostengünstigste Versorgung (Die Krankenkassen nennen das ausreichend und zweckmäßig). Wählt ein Patient darüber hinausgehende Leistungen, so sind diese außervertraglichen Leistungen in der Regel über die Zusatzversicherung nicht abgedeckt. Ist eine Zahnersatzmaßnahme bereits geplant oder begonnen, so lehnen die Versicherungs-
unternehmen häufig die Annahme des Versicherungsvertrages ab. Außerdem besteht regelmäßig eine Wartezeit nach Vertragsabschluss.

8.) Was kann man selbst gegen Zahnschmerzen bis zum Zahnarzttermin tun?

  • Vermeiden Sie örtliche Wärme, Alkohol, Koffein / Teein und Nikotin, weil sie die Schmerzen letztlich verstärken.

  • Rezeptfreie Schmerzmittel mit den Wirkstoffen Ibuprofen, Paracetamol, Acetylsalicylsäure schaffen vorübergehend Linderung. Speziell bei Acetylsalicylsäure ist aber Vorsicht geboten, da es die Blutgerinnungszeit nicht nur bei Blutern verlängert. Kombinationspräparate mit Zusätzen von z. B. Coffein, Codein usw. sind nicht sinnvoll.
  • Herausgefallene Füllung: Bereich schonen; Heiße oder kalte Getränke meiden.
  • Beginnende Schwellung: kalte Umschläge oder Eisbeutel, körperliche Anstrengungen meiden, kein Saunabesuch
  • Vereinbaren Sie auch bei leichten Zahnschmerzen auf jeden Fall einen Termin mit Ihrem Zahnarzt! Wird die Ursache nicht beseitigt, kommen Zahnschmerzen sicherlich zu unpassender Zeit wieder.

9.) Was kann gegen Sportverletzungen getan werden?
Viele Sportarten sind riskant und sind häufig Ursache für Zahnschäden und Zahnverlust. Die Gefahr von Zahn-, Kiefer- und anderen Verletzungen des Mittelgesichts beim Sport kann mit einem Sportmundschutz deutlich reduziert werden. Der Mundschutz ist für zahlreiche Sportarten zu empfehlen: Squash, Mountain-biking, Inline-Skating, Football, Handball, Judo, Moto-Cross usw.

 

Der Sportmundschutz sollte ein individuell auf die Mund- und Kieferverhältnisse abgestimmter Mundschutz sein. Nur dadurch
ist eine gute Passform und ein hoher Tragekomfort gewährleistet.

 

Sollte dennoch ein Zahnunfall passiert sein :

Herausgeschlagene Zähne lassen sich – insbesondere bei Kindern und Jugendlichen – wieder reim-
plantieren, vorausgesetzt der Wurzelzement mit der umgebenden Wurzelhaut ist intakt. Deshalb ist auf vorsichtigen, schnellen Transport zum nächsten Zahnarzt zu achten; der Zahn sollte dabei feucht bleiben.
Noch besser ist der Transport in einer speziellen Zahnrettungsbox.

10.) Wann müssen Weisheitszähne entfernt werden?
Weisheitszähne entwickeln sich erst sehr spät und brechen bei den meisten Menschen erst im Erwachs-enenalter oder gar nicht durch. Sei es durch die erschwerte Pflege oder weil sie die anderen in der Zahn-reihe stehenden Zähne verschieben können, sind Weisheitszähne daher sehr oft ein Problem im mensch-
lichen Gebiss und müssen gezogen werden.
In nachfolgenden Situationen sollte der Weisheitszahn entfernt werden:

  • Der Weisheitszahn tritt nicht vollständig durch das Zahnfleisch hindurch.

  • Wenn der Weisheitszahn verlagert bzw. gekippt ist, übt er nicht nur ständig Druck auf den Nach-barzahn aus; häufig entsteht im Zwischenraum der beiden Zähne auch unbemerkt Karies.
    Im schlimmsten Fall müssen dann beide Zähne gezogen werden.

  • Zu wenig Platz im Kiefer

Der günstigste Zeitraum um Weisheitszähne zu entfernen, liegt übrigens zwischen dem 16. und 18. Lebensjahr, wenn das Wurzelwachstum des Weisheitszahnes noch nicht ganz abgeschlossen ist.

11.) Warum sind Milchzähne so wichtig?
Die Milchzähne haben für die Kinder vom 2. bis zum 12. Lebensjahr eine mehrfach wichtige Bedeutung:

  • Sie sind Platzhalter für die nachfolgenden bleibenden Zähne. Der Zahnwechsel fängt aber erst ab dem 6. Lebensjahr an. Daher müssen die Milchzähne kariesfrei erhalten bleiben.

  • Kariösen Milchzähne können bleibende Zähne mit Karies infizieren. Deshalb sollten kranke Milch-
    zähne in jedem Fall behandelt werden.

  • Die Zerkleinerung der Nahrung ist die Hauptaufgabe des Milchgebisses. Nur richtig übereinan-
    dergreifende Zähne können auch richtig abbeißen.

  • Nur gerade stehende Frontzähne ermöglichen eine fehlerfreie Aussprache.

  • Der ungezwungene Mundschluss ist nur bei regelrecht stehenden Zähnen und Kiefer zueinander möglich. Nur geschlossene Lippen ermöglichen eine Nasenatmung.

12.) Wann sollte die Zahnbürste gewechselt werden?
Bedenken Sie, dass eine Zahnbürste bei regelmäßiger Anwendung nach 10 - 12 Wochen ausgetauscht werden sollte. Wenn sich die Borsten nach außen neigen wird es höchste Zeit. Beim Kauf einer Zahn-
bürste sollte auf folgende Merkmale geachtet werden:

Die Borsten
Aus hygienischen Gründen werden heute allgemein Kunststoffborsten gefordert. Die Borsten sollen am Ende abgerundet sein und in Büscheln zusammengefasst und parallel stehen. Ein kurzer Bürstenkopf ist zu bevorzugen. Die Borsten sollen weich bis mittelhart sein.

Der Griff:
Um Ihnen die Reinigung der hinteren Backenzähne zu erleichtern, sind gute Zahnbürsten mit einem leicht abgewinkelten Griff ausgestattet.

Lagerung
Lassen Sie Ihre Zahnbürste nach dem Zähneputzen gut trocknen. Verhindern Sie so das Wachstum von Bakterien auf der Bürste.

13.) Gibt es beim Bleaching Nebenwirkungen?
Durch das Bleichmittel (Wasserstoffperoxid) kann es zu Reizungen des Zahnfleisches kommen. Außerdem sind Überempfindlichkeiten der Zähne auf kalt und warm möglich. Wird das Bleichmittel nicht gleichmäßig aufgetragen, können Streifen oder Flecken auf den Zähnen entstehen.
Diese Nebenwirkungen können durch eine Bleichtherapie in der Zahnarztpraxis weitgehend vermieden werden. Allerdings ist diese Methode deutlich teurer als die Anwendung frei verkäuflicher Mittel, weil nach einem Abdruck individuell hergestellte Materialträger verwendet werden.

14.) Wie wird Zahnschmuck auf den Zähnen befestigt ?
Nach einer Reinigung / Politur des betreffenden Zahnes wird der Zahnschmuck aus Metall oder Glas mit lichthärtendem, durchsichtigem Kunststoff aufgeklebt. Wenn der Zahnschmuck einem später nicht mehr gefallen sollte, kann er problemlos und ohne Schädigung für den Zahn entfernt werden. Das Kleben / Entfernen sollte in jedem Fall in der Zahnarztpraxis erfolgen, weil nur hier das Know-how und die Gerätschaften vorhanden sind.

15.) Schadet Zungen- oder Lippenpiercing den Zähnen?
Die Metall- oder Kunststoffteile berühren häufig die Zähne oder das Zahnfleisch. Dadurch kann es zu Schäden kommen:
Das Zahnfleisch bildet sich an den betroffenen Stellen zurück. Der Zahnschmelz nutzt sich schneller ab.
Es kann sogar zu Schmelzbrüchen (Aussprengungen) kommen.
Diese Risiken sollten man bedenken, bevor man sich für ein Piercing im Mundbereich entscheidet.

 

 

Dr.med.dent. A.Oberle   |   Dreikönigweg 2   |   77728 Oppenau   |   Tel.07804-3571   |   info@zahnarzt-oberle.de