
1.)
Gibt es Änderungen beim Zahnersatz ?
2.)
Ist das Bonusheft noch gültig?
3.)
Wann muss ich die Praxisgebühr bezahlen?
4.)
Muss ich mit meinem Kind zur Vorsorgeuntersuchung in die Praxis,
wenn bereits eine Schuluntersuchung erfolgte?
5.)
Muss ich als Prothesenträger zur Vorsorgeuntersuchung?
6.) Wird das Zahnsteinentfernen von der Krankenkasse noch bezahlt ?
7.) Ist eine Zahnzusatzversicherung notwendig ?
8.)
Was kann man selbst gegen Zahnschmerzen bis zum Zahnarzttermin tun?
9.)
Was kann gegen Sportverletzungen getan werden?
10.)
Wann müssen Weisheitszähne entfernt werden?
11.)
Warum sind Milchzähne so wichtig?
12.)
Wann sollte die Zahnbürste gewechselt werden?
13.)
Gibt es beim Bleaching Nebenwirkungen?
14.)
Wie wird Zahnschmuck auf den Zähnen befestigt?
15.)
Schadet Zungen- oder Lippenpiercing den Zähnen?
1.) Gibt es Änderungen beim Zahnersatz ?
Bereits seit 1.1.2005 wird der Zuschuss der Krankenkasse für
Zahnersatz anders berechnet. Es gibt keinen prozentualen Zuschuss
mehr, sondern eine befundbezogenen Festzuschuss. Der Eigenanteil
des Patienten ist weitgehend unverändert geblieben. Durch das
Festzuschusssystem erhält der Patient mehr Wahlmöglichkeit
für einen individuellen Zahnersatz.
Für besonders aufwendigen Zahnersatz (sogenannter andersartiger
Zahnersatz) wurde die Kostener-
stattung eingeführt, bei der
der Patient die Rechnung über den gesamten Rechnungsbetrag
erhält und er sich den Kassenanteil von seiner Krankenkasse
erstatten lässt.
Der Patient muss die Absicherung genauso wie das Krankengeld ab
dem 01.07.05 vollständig selbst tragen. Der Arbeitgeber übernimmt
keinen Anteil mehr. Die Abführung dieses Beitrages übernimmt
der Arbeitgeber mit den weiteren Sozialabgaben.
2.) Ist das Bonusheft noch gültig
?
Durch die regelmäßigen Untersuchungen, erhält
man einen höheren Zuschuss von der Krankenkasse bei der
Anfertigung von Zahnersatz. Diese Regelung hat nach wie vor
Gültigkeit. Empfehlung:
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3.) Wann muss ich die Praxisgebühr bezahlen?
Die halbjährliche Vorsorgeuntersuchung ist gebührenfrei.
Falls Behandlungen notwendig sind, muss jeder Versicherte der gesetzlichen
Krankenkasse, der über 18 Jahre alt ist, für den ersten
Zahnarztbesuch im Quartal eine Gebühr von 10,- € bezahlen.
Ausnahme:
1. Der Patient legt eine Bescheinigung seiner Krankenkasse über
die Befreiung von der Praxisgebühr vor
2. Der Patient hat im gleichen Quartal in einer anderen Zahnarztpraxis
(Kieferchirurg, Notdienst) die
Praxisgebühr bereits entrichtet
und kann dies nachweisen oder er legt eine Überweisung vor.
3. Der Patient ist privat versichert oder bei einem sonstigen Kostenträger: Bundeswehr, Bundesgrenz-
schutz, Zivildienst, Berufsgenossenschaft
oder Polizei
4. Die halbjährliche Vorsorgeuntersuchung!
4.) Muss ich mit meinem
Kind zur Vorsorgeuntersuchung in die Praxis, wenn bereits eine Schuluntersuchung
erfolgte?
Die Schuluntersuchung wird in der Regel häufig unter schwierigen
Verhältnissen im Klassenzimmer durchgeführt (kein Behandlungsstuhl,
ungünstige Lichtverhältnisse!). Eine qualitativ hochwertige
Unter-
suchung kann nur in der Zahnarztpraxis stattfinden. Deshalb
sollten Sie regelmäßig jedes Halbjahr mit ihrem Kind
zur Untersuchung und prophylaktischen Leistungen zu uns in die
Praxis kommen. Die Bonus-
regelung setzt die Untersuchung und Prophylaxe
in der Praxis voraus.
5.) Muss ich als Prothesenträger
zur Vorsorgeuntersuchung?
Um Mundschleimhauterkrankungen oder Pilzinfektionen rechtzeitig
zu erkennen und zu behandeln, sind auch bei Patienten mit Totaler
Prothese 1/2 jährliche Vorsorgeuntersuchungen ratsam. Auch
kann hierbei der korrekte Prothesensitz überprüft werden.
Kleine Schäden können rechtzeitig behoben werden. Zur
Erhaltung des Zahnersatz-Bonus fordert die Krankenkasse in jedem
Fall jährliche Untersuchungen.
6.) Wird das Zahnsteinentfernen von der Krankenkasse noch
bezahlt?
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen seit 2005 nur noch
einmal pro Kalenderjahr das Entfernen von Zahnstein. Jede weitere
Zahnsteinentfernung muss der Patient selbst bezahlen. Es ist aber
sinnvoll und notwendig, Zahnstein auch ein weiteres Mal zu entfernen,
wenn neuer entstanden ist. Sonst drohen Schäden am Zahnfleisch
oder Zahnhalteapparat.
7.) Ist eine Zahnzusatzversicherung notwendig?
Fast alle gesetzlichen Krankenkassen bieten Zusatzversicherungen
für Zahnersatz an. Diese Zusatzver-
sicherungen sind sinnvoll.
Dabei sollte man die Versicherungsbedingungen, das so genannte Kleinge-
druckte,
genau lesen. Häufig beschränken sich solche Versicherungen
auf die Absicherung des Eigenan-
teils an der Regelversorgung. Eine
Regelversorgung ist die einfachste und kostengünstigste Versorgung
(Die Krankenkassen nennen das ausreichend und zweckmäßig).
Wählt ein Patient darüber hinausgehende Leistungen, so
sind diese außervertraglichen Leistungen in der Regel über
die Zusatzversicherung nicht abgedeckt. Ist eine Zahnersatzmaßnahme
bereits geplant oder begonnen, so lehnen die Versicherungs-
unternehmen
häufig die Annahme des Versicherungsvertrages ab. Außerdem
besteht regelmäßig eine Wartezeit nach Vertragsabschluss.
8.) Was kann man selbst gegen
Zahnschmerzen bis zum Zahnarzttermin tun?
-
Vermeiden Sie örtliche
Wärme, Alkohol, Koffein / Teein und Nikotin, weil sie die
Schmerzen letztlich verstärken.
- Rezeptfreie Schmerzmittel mit den Wirkstoffen Ibuprofen, Paracetamol,
Acetylsalicylsäure schaffen vorübergehend Linderung.
Speziell bei Acetylsalicylsäure ist aber Vorsicht geboten,
da es die Blutgerinnungszeit nicht nur bei Blutern verlängert.
Kombinationspräparate mit Zusätzen von z. B. Coffein,
Codein usw. sind nicht sinnvoll.
- Herausgefallene Füllung: Bereich schonen; Heiße
oder kalte Getränke meiden.
- Beginnende Schwellung: kalte Umschläge oder Eisbeutel,
körperliche Anstrengungen meiden, kein Saunabesuch
- Vereinbaren Sie auch bei leichten Zahnschmerzen auf jeden Fall
einen Termin mit Ihrem Zahnarzt! Wird die Ursache nicht beseitigt,
kommen Zahnschmerzen sicherlich zu unpassender Zeit wieder.
9.) Was
kann gegen Sportverletzungen getan werden?
Viele Sportarten sind riskant und sind häufig Ursache für
Zahnschäden und Zahnverlust. Die Gefahr von Zahn-, Kiefer-
und anderen Verletzungen des Mittelgesichts beim Sport kann mit
einem Sportmundschutz deutlich reduziert werden. Der Mundschutz
ist für zahlreiche Sportarten zu empfehlen:
Squash, Mountain-biking, Inline-Skating, Football, Handball,
Judo, Moto-Cross usw.
Der Sportmundschutz sollte ein individuell auf die Mund- und
Kieferverhältnisse abgestimmter Mundschutz sein. Nur
dadurch
ist eine gute Passform und ein hoher Tragekomfort
gewährleistet.
Sollte dennoch ein Zahnunfall
passiert sein :
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Herausgeschlagene Zähne lassen sich – insbesondere bei
Kindern und Jugendlichen – wieder reim-
plantieren, vorausgesetzt
der Wurzelzement mit der umgebenden Wurzelhaut ist intakt. Deshalb
ist auf vorsichtigen, schnellen Transport zum nächsten Zahnarzt
zu achten; der Zahn sollte dabei feucht bleiben.
Noch besser ist der Transport in einer speziellen Zahnrettungsbox.
10.) Wann
müssen Weisheitszähne entfernt werden?
Weisheitszähne entwickeln sich erst sehr spät und brechen
bei den meisten Menschen erst im Erwachs-enenalter oder gar nicht
durch. Sei es durch die erschwerte Pflege oder weil sie die anderen
in der Zahn-reihe stehenden Zähne verschieben können, sind
Weisheitszähne daher sehr oft ein Problem im mensch-
lichen Gebiss
und müssen gezogen werden.
In nachfolgenden Situationen sollte der Weisheitszahn entfernt werden:
-
Der Weisheitszahn
tritt nicht vollständig durch das Zahnfleisch hindurch.
-
Wenn der Weisheitszahn
verlagert bzw. gekippt ist, übt er nicht nur ständig
Druck auf den Nach-barzahn aus; häufig entsteht im Zwischenraum
der beiden Zähne auch unbemerkt Karies.
Im schlimmsten
Fall müssen dann beide Zähne gezogen werden.
-
Zu wenig Platz im
Kiefer
Der günstigste Zeitraum um Weisheitszähne
zu entfernen, liegt übrigens zwischen dem 16. und 18. Lebensjahr,
wenn das Wurzelwachstum des Weisheitszahnes noch nicht ganz abgeschlossen
ist.
11.) Warum
sind Milchzähne so wichtig?
Die Milchzähne haben für die Kinder vom 2. bis zum 12.
Lebensjahr eine mehrfach wichtige Bedeutung:
-
Sie sind Platzhalter
für die nachfolgenden bleibenden Zähne. Der
Zahnwechsel fängt aber erst ab dem 6. Lebensjahr
an. Daher müssen die Milchzähne kariesfrei erhalten
bleiben.
-
Kariösen
Milchzähne können bleibende Zähne mit Karies
infizieren. Deshalb sollten kranke Milch-
zähne in
jedem Fall behandelt werden.
-
Die Zerkleinerung
der Nahrung ist die Hauptaufgabe des Milchgebisses. Nur richtig
übereinan-
dergreifende Zähne können auch richtig
abbeißen.
-
Nur gerade stehende
Frontzähne ermöglichen eine fehlerfreie Aussprache.
-
Der ungezwungene
Mundschluss ist nur bei regelrecht stehenden Zähnen und
Kiefer zueinander möglich. Nur geschlossene Lippen ermöglichen
eine Nasenatmung.
12.) Wann sollte die Zahnbürste
gewechselt werden?
Bedenken Sie, dass eine Zahnbürste bei regelmäßiger
Anwendung nach 10 - 12 Wochen ausgetauscht werden sollte. Wenn sich
die Borsten nach außen neigen wird es höchste Zeit. Beim
Kauf einer Zahn-
bürste sollte auf folgende Merkmale geachtet
werden:
Die Borsten
Aus hygienischen Gründen werden heute allgemein Kunststoffborsten
gefordert. Die Borsten sollen am Ende abgerundet sein und in Büscheln
zusammengefasst und parallel stehen. Ein kurzer Bürstenkopf
ist zu bevorzugen. Die Borsten sollen weich bis mittelhart sein.
Der Griff:
Um Ihnen die Reinigung der hinteren Backenzähne zu erleichtern,
sind gute Zahnbürsten mit einem leicht abgewinkelten Griff
ausgestattet.
Lagerung
Lassen Sie Ihre Zahnbürste nach dem Zähneputzen gut trocknen.
Verhindern Sie so das Wachstum von Bakterien auf der Bürste.
13.) Gibt
es beim Bleaching Nebenwirkungen?
Durch das Bleichmittel (Wasserstoffperoxid) kann es zu Reizungen
des Zahnfleisches kommen. Außerdem sind Überempfindlichkeiten
der Zähne auf kalt und warm möglich. Wird das Bleichmittel nicht gleichmäßig aufgetragen,
können Streifen oder Flecken auf den Zähnen entstehen.
Diese Nebenwirkungen können durch eine Bleichtherapie in der
Zahnarztpraxis weitgehend vermieden werden. Allerdings ist diese
Methode deutlich teurer als die Anwendung frei verkäuflicher
Mittel, weil nach einem Abdruck individuell hergestellte Materialträger
verwendet werden.
14.) Wie
wird Zahnschmuck auf den Zähnen befestigt ?
Nach einer Reinigung / Politur des betreffenden Zahnes wird der
Zahnschmuck aus Metall oder Glas mit lichthärtendem, durchsichtigem
Kunststoff aufgeklebt. Wenn der Zahnschmuck einem später nicht
mehr gefallen sollte, kann er problemlos und ohne Schädigung für
den Zahn entfernt werden. Das Kleben / Entfernen sollte in
jedem Fall in der Zahnarztpraxis erfolgen, weil nur hier das
Know-how und die Gerätschaften vorhanden sind.
15.) Schadet
Zungen- oder Lippenpiercing den Zähnen?
Die Metall- oder Kunststoffteile berühren häufig die Zähne
oder das Zahnfleisch. Dadurch kann es zu Schäden kommen:
Das Zahnfleisch bildet sich an den betroffenen Stellen zurück.
Der Zahnschmelz nutzt sich schneller ab.
Es kann sogar zu Schmelzbrüchen
(Aussprengungen) kommen.
Diese Risiken sollten man bedenken, bevor man sich für ein
Piercing im Mundbereich entscheidet.
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